
LANGJÄHRIGE RECHTSBERATUNG UND MEDIATIONSERFAHRUNG ERGÄNZT UM FUNDIERTE KENNTNISSE AUS BANK UND WIRTSCHAFT.
Rechtsberatung seit dem Jahr 2000
Aktuelles

Weihnachtsgeschenk für Anleger geschlossener Fonds!
19.12.2022
II. Zivilsenat des BGH stellt sich gegen den XI. Zivilsenat (AZ II ZR 22/22, Beschluss vom 25.10.2022): Prospekthaftung im weiteren Sinne von Gründungsgesellschaftern geschlossener Fonds zwischen 2005 und 2012 wird nicht durch die spezialgesetzliche Prospekthaftung verdrängt.
BGH kippt AGB der Postbank - Ansprüche für alle Bankkunden?
30.04.2021
Das Urteil: Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank für unwirksam erklärt (BGH XI ZR 26/20). Diese legen fest, dass Kunden Änderungen der AGB zustimmen, wenn sie auf die Ankündigung dieser Änderungen nicht reagieren - also stillschweigend zustimmen. Die Klauseln seien zu weitreichend und benachteiligen die Kunden unangemessen, erklärte das Gericht in Karlsruhe.
Prämiensparverträge der Sparkassen nach wie vor im Streit


11.04.2021
Das OLG Dresden stellt die Unwirksamkeit von Zinsanpassungskauseln fest. Zudem soll nach dem OLG Dresden die Verjährung erst mit Beendigung des Sparvertrages beginnen. Dann könnten die Neuberechnungen bis 1994 zurück reichen und damit für die Sparkassen sehr teuer werden.

LEISTUNGEN

GÜTEVERFAHREN
Anerkannte Gütestellen sind Personen oder Vereinigungen, die ....
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die Gewähr für eine von den Parteien unabhängige, objektive und qualifizierte Schlichtung bieten,
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die Schlichtung als dauerhafte Aufgabe betreiben,
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und die nach einer Verfahrensordnung vorgehen, die in Ihren wesentlichen Teilen dem Verfahren nach dem Schlichtungsgesetz entspricht.
Rechtsanwalt Franz X.Ritter ist vom Präsidenten des Landgerichts Freiburg am 26.8.2004 als staatlich anerkannte Gütestelle anerkannt worden (gem. § 22 Abs. 1, Abs. 2 AGGVG i.V.m. § 794 Abs.1 Nr.1 ZPO)
Güteverfahren werden nach der vom Präsidenten des LG Freiburg genehmigten Verfahrensordnung durchgeführt.
Es sind die vom BGH, z.B. BGH III ZB 88/15 vom 28.01.2016, gemachten Vorgaben im Hinblick auf die Konkretisierung und Individualisierung zu beachten. Es bedarf hierbei nicht der Angabe von Einzelheiten, wie sie für die Substantiierung des anspruchsbegründenen Vorbringens erforderlich sind. Das angestrebte Verfahrensziel ist soweit zu umschreiben, dass dem Gegner und der Gütestelle ein Rückschluss auf Art und Umfang der vefolgten Forderung möglich ist.

RECHTSBERATUNG
Zu unseren Kernkompetenzen gehört die Lösung von Problemen in der Geschäftsverbindung mit Banken.
Dazu gehören z. B. die unberechtigte oder falsche Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Darlehen, die Durchsetzung von Widerspruchsrechten oder die Abwehr von unzulässigen Darlehensgebühren.
Weiterhin bearbeiten wir Ihre Forderungen aufgrund von Falschberatungen bei Kapitalanlagen, sei es gegenüber dem Anlagevermittler, der Bank oder dem Initiator der Kapitalanlage.
MEDIATION
Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbstverantwortende Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
Wir haben seit 2004 eine große Anzahl von Güteverfahren durchgeführt und im Wege der Mediation Vereinbarungen zwischen den Medianten vermitteln können. Bei den Güteverfahren wurden überwiegend Konflikte zwischen Unternehmen, unternehmesinterne Konflikte und Konflikte zwischen Bank und Kunde bzw. Kapitalanleger und Fondsgesellschaft / Initiator / Bank gelöst.

ÜBER UNS
Franz Ritter, Jahrgang 1954, zugelassen seit Januar 2000 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, Bankrecht und Finanzplanung. Zuvor 20-jährige Erfahrung im Bankmanagement u. a. als Bereichsleiter für Firmen und Kredit, als Niederlassungsleiter einer Hypothekenbank und als Centerleiter einer Finanzplanungs AG.
Intensive Erfahrungen in Firmenberatung, Kredit und Finanzplanung (insbesondere steuerlich optimierte Erbgestaltungen und Firmennachfolge). Langjährige Erfahrung in prozeß- und controllinggesteuerter Mitarbeiterführung.
Die Erfahrungen aus Bank und Finanzplanung ermöglichen Rechtsberatung und Vertragsgestaltungen unter Beachtung Ihrer wirtschaftlichen Ziele.
In erster Linie streben wir eine außergerichtliche Lösung über Mediation an, bei der beide Seiten profitieren können - ohne Öffentlichkeit, ohne langwierige Gerichtsverfahren und ohne Kostenrisiko.
Rechtsanwalt Franz X. Ritter hat den Fachanwaltskurs Bank- und Kapitalanlagerecht beim Institut “Seminare im Schloss“, Schwetzingen erfolgreich abgeschlossen.

KONTAKT

So finden Sie uns:
Mo. - Fr.: 9:00 - 17:00 Uhr
Habsburgerstraße 101 a
79104 Freiburg im Breisgau